Hausregeln: GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE SAISONALE VERMIETUNG
Die Einhaltung der internen Vorschriften des Ferienobjekts ist im Rahmen des Ferienmietvertrags zwingend erforderlich. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu Strafen führen, wie z. B. Abzüge von der Kaution in Höhe von 500 €, die bei der Ankunft zu zahlen sind.
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Alle Gäste (und alle Besucher) müssen während ihres Aufenthalts die Geschäftsordnung sowie alle anderen Anweisungen der Hausverwalterin Uta Lommerzheim einhalten.
Bitte informieren Sie den Property Manager so schnell wie möglich über alle Vorfälle oder Beschwerden aus der Nachbarschaft.
2. LÄRM UND NACHBARSCHAFT
Diese saisonale Vermietung ist für Kinder unter 6 Jahren geeignet. Die Gastgeber sind voll und unter allen Umständen für die Sicherheit und Überwachung ihrer Kinder sowie für alle Störungen in der Nachbarschaft verantwortlich; Gastgeber und Besucher müssen so wenig Lärm wie möglich machen, um die Bewohner benachbarter Immobilien nicht zu stören, insbesondere während der Nacht (z. B. von 23 bis 8 Uhr) sowie während der An- und Abreise.
Lärmbelästigung ist jederzeit verboten und kann zur Kündigung des Saisonmietvertrages, Räumung, entgangenen Kosten sowie Abzügen von der Kaution führen.
Gastgeber und ihre potenziellen Besucher dürfen sich nicht unsozial verhalten. Sie werden gebeten, ihre unmittelbaren Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Bewohner der Nachbarschaft zu minimieren.
3. BESUCHER
Gastgeber dürfen zu jeder Zeit während ihres Aufenthalts maximal 4 Besucher einladen.
Die Gastgeber müssen sicherstellen, dass die maximale Anzahl von Besuchern nicht überschritten wird und dass die Besucher die Geschäftsordnung einhalten.
Wenn Sie Besucher einladen möchten, die Nacht im Ferienhaus zu verbringen, informieren Sie bitte den Hausverwalter zum Zeitpunkt der Buchung, vorbehaltlich der in den Preisen angegebenen zusätzlichen Gebühren.
4. PARTYS UND VERANSTALTUNGEN
Es ist strengstens verboten, Partys oder jede andere Art von großen Versammlungen in der saisonalen Vermietung zu organisieren, und jede Versammlung in einem kleinen Komitee muss in Übereinstimmung mit den anderen in dieser Verordnung festgelegten Regeln erfolgen, insbesondere in Bezug auf Lärm, die Nachbarschaft und die Anzahl der autorisierten Besucher.
5. PARKEN
Gastgeber und Besucher müssen die örtlichen Parkvorschriften sowie andere unten genannte Bedingungen einhalten und werden gebeten, Nachbarn und andere Fahrzeuge zu berücksichtigen. Das Parken an der Ferienwohnung erfolgt wie folgt:
Parken auf dem Grundstück draußen.
6. ABFALL- UND MÜLLTRENNUNG
Gastgeber und ihre Besucher sind verpflichtet, ihren Müll und Abfall zur Wiederverwertung in den dafür vorgesehenen Behältern und gemäß dem im Mietobjekt geltenden Verfahren zu entsorgen.
Saisonal (siehe unten). Auf keinen Fall darf Müll in einem öffentlichen Bereich oder in öffentlichen Bereichen zurückgelassen werden; Müll und Abfälle, die recycelt werden sollen, müssen aus der
Auf folgende Weise: Mülleimer in jeder Wohnung und Container am Eingang des Grundstücks.
7. SICHERHEIT
Jedes Mal, wenn die Gäste die Ferienwohnung verlassen, müssen sie sicherstellen, dass alle Fenster und Türen geschlossen und / oder verschlossen sind, um die Sicherheit der Unterkunft zu gewährleisten und mögliche Schäden durch Regen zu vermeiden.
Gastgeber müssen Licht, Klimaanlage, Ventilatoren und elektronische Geräte wie Fernseher ausschalten, wenn sie nicht benutzt werden, um Energie zu sparen. Es ist verboten, die Klimaanlage auf der Straße zu lassen, wenn die Gäste nicht in der Ferienwohnung anwesend sind.
8. SCHWIMMBAD
Das Schwimmbad wird von beiden Mietunterkünften gemeinsam genutzt. Kinder dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern ins Schwimmbad. Um die Ruhe aller zu respektieren, ist der Zugang zum Pool zwischen 22:30 und 9:00 Uhr morgens nicht möglich.
10. TABAK
Die Gäste dürfen außerhalb der Appartements rauchen.
Verbot im Inneren.
Die Gastgeber müssen ihre Zigarettenkippen ordnungsgemäß entsorgen (z.B. in den bereitgestellten Aschenbechern) und dürfen sie unter keinen Umständen auf das Gelände der Immobilie werfen. Die Nichteinhaltung dieser Regel führt zu einem Abzug von der Kaution.
11. HAUSTIERE
Haustiere sind in der Ferienwohnung nach Anfrage erlaubt.
Die folgenden Regeln gelten für Haustiere in der Unterkunft.
Zusätzliche Gebühr von 10€/Tag oder 40€/Woche
Sämtlicher Kot muss eingesammelt werden.
Hunde der Kategorien 1 und 2 sind verboten.
Im Falle eines Schadens wird evtl ein Betrag der Kaution einbehalten.
Obligatorische Reinigungsgebühr von 80 €.
13. BRUCH UND BESCHÄDIGUNG
Jeder kaputte Gegenstand und alle verursachten Schäden müssen dem Hausverwalter so schnell wie möglich gemeldet werden. Die Nichtmeldung kann zu einem Abzug von der Kaution führen.
Um Bruch und Beschädigung zu vermeiden, sollten Möbel nicht ohne vorherige Absprache von einem Raum in einen anderen bewegt werden. Bitte beachten Sie auch, dass Handtücher die Unterkunft nicht verlassen dürfen (z. B. um zum Pool, Strand oder Fluss zu gelangen). Strandwäsche steht für den Pool zur Verfügung.
14. AN- UND ABREISE
Die folgenden Regeln gelten für die Schlüsselübergabe, Sicherheit, Reinigung, Abfall usw.
Ankunft ab 16H Isabelle erwartet Sie für die Schlüsselübergabe, den Besuch und erhält Ihre Kaution. Abreise bis spätestens 11 Uhr mit Besichtigung, Rückgabe der Schlüssel und Rückgabe der Kaution.
Mülltonnen müssen entsorgt und die Unterkunft sauber gemacht werden. Wenn Sie möchten, ist eine Reinigungsoption von 80 € möglich, um sich keine Sorgen zu machen.
15. KONTAKTINFORMATIONEN
Im Falle eines Notfalls im Zusammenhang mit dem Ferienhaus ist Ihr Ansprechpartner:
Uta 06 79 95 56 01
16. EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN
Der Verstoß gegen eine in dieser Geschäftsordnung enthaltene Regel stellt einen Verstoß gegen die Allgemeinen Belegungsbedingungen in Übereinstimmung mit dem Mietvertrag dar.
Der Eigentümer und der Manager behalten sich das Recht vor, die Nutzungserlaubnis zu kündigen und jeden Gastgeber oder Besucher, der sich weigert, die internen Vorschriften einzuhalten, aus dem saisonalen Mietobjekt zu vertreiben.
oder Belästigungen verursachen, die Nachbarn oder andere Bewohner der Gemeinde stören.
Der Hausverwalter (Name, Vorname, Datum und Unterschrift)
Der Gastgeber (Name, Vorname, Datum und Unterschrift)